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dersven • Okt. 06, 2022

Falls der Russe zuschlägt ...

... könnte er dabei durchaus Recht haben. Aber was ist schon Recht?

Hand aufs Herz. Wer hat es gewusst? Ich gebe zu. Ich nicht!

Deutschland könnte,
"wollte man" die UN Charta so verstehen, wie sie gemeint ist und wie man sie daher durchaus verstehen kann, jederzeit von Russland im Einklang mit der UN Charta angegriffen werden. Das Gute jedoch - man kann die Charta auch einfach ignorieren, wenn man der Auffassung ist, das die Inhalte von Verträgen zum Teil  keine Bedeutung mehr haben, wenn andere das halt so sehen.

Hier zu lesen:

https://www.welt.de/.../Deutschland-fuer-UN-noch...

"Die deutsche Politik macht mit der Feindstaatenklausel das gleiche wie die anderen 192 UN-Staaten: Ignorieren. "Sie ist obsolet und einfach kein Thema mehr", sagt der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig. "Das ist ein Relikt von 1945, das viele nicht einmal mehr kennen." Einer Streichung stünde zwar nichts im Wege. "Aber die Vereinten Nationen haben einfach derzeit größere Probleme als eine Formalie, die sich längst selbst erledigt hat."

.
Ich bin bekanntlich kein Jurist, aber ich weiss, dass
viele Juristen und viele Rechtsgelehrte sehr oft Gesetze und Rechte ziemlich unterschiedlich interpretieren und es auch Richter gibt, die sich die Freiheit herausnehmen, Recht und Gesetz so zu interpretieren, wie sie es gerade mal wollen, oder wie es die Regierung sich wünscht, in deren Arsch die Justiz gerade steckt.. Siehe nur das GG und das was unsere Regierung mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes in der Plandemie daraus gemacht haben. 
 
Auf jeden Fall muss man in dem Zusammenhang eines möglichen
UN Charta konformen Angriffs Russlands auf Deutschland erstmal das lesen und wissen.

Das "Kapitel VII – Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" der UN Charta und dann Artikel 106 und 107.

In dem Zusammenhang finde ich, als Laie, Artikel 107 in der Tat recht spannend. Das klingt nach einer ziemlichen Handlungsfreiheit gegen Deutschland und seine Verbündete, die im 2.Weltkrieg Russland angegriffen hatten.

In "Kapitel XVII – Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit steht"

Artikel 106

Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten Art den Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt, mit der Ausübung der ihm in Artikel 42 zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen, konsultieren die Parteien der am 30. Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung und Frankreich nach Absatz 5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen, um gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Namen der Organisation zu treffen.


Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Die gesamte Charta
lest ihr hier nach:


Ein Blick auf Wikipedia hilft manchmal auch weiter.  Es fällt vor allem die Sprache auf..."man ist der Auffassung, es sei obsolet" und ."Das Auswärtige Amt vertritt darüber hinaus !!! die Ansicht !!!  Artikel 53 und 107 !!! seien !!! hinfällig.
 

Es klingt also alles nach einer Iocker-flockigen Interpretationssache. Ja, wen interessieren schon diese Verträge im Ernstfall? Am Ende zählt doch immer nur die "Macht" des Stärkeren. Was bringen uns eigentlich die Menschenrechte und die Kinderrechte, wenn sich im Zweifelsfall kein Ar.sch dran hält und es keine Sau interessiert, wenn diese massiv verletzt werden? Von denen, die meinen, sie seien die Guten und haben die Macht und somit das Recht dazu. Siehe die Plandemie-Politik und Rechtsprechung in der Plandemie.

Auch der
Wissenschafltiche  Dienst des Deutschen Bundestages hat deutlich seine "Annahme und Meinung" dazu.


"Da die Aufnahme in die VN gem. Art. 4 Abs. 1 VN-Charta voraussetzt, dass der aufzunehmende Staat „friedliebend“ ist, geht die Völkerrechtslehre einhellig davon aus, dass die Feindstaatenklausel heute keine praktische Re- levanz mehr hat.2 Dies gilt umso mehr, als mit dem sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12.9.1990 die politisch geforderte abschließende Friedensregelung mit Deutschland verabschiedet wurde.

Auch die VN-Generalversammlung hat die Feindstaatenklausel als obsolet bezeichnet: “Recognizing that, having regard to the substantial changes that have taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the United Nations have become obsolete”. 3

Art. 107 VN-Charta ließe sich insoweit als ein Beispiel dafür diskutieren, dass eine Vertragsregelung durch konsequente „Nichtanwendung“ ihre rechtliche Geltung verlieren kann." 4

Nur mal so 'ne Frage am Rande. Kann ich durch konsequente !! Nichtanwendung !! des
§ 211 StGB gegen mich, dann auch davon ausgehen, dass ich im Falle eins Mordes grundsätzlich nicht mehr vom STGB sanktioniert werden kann, da es mir gegenüber seine rechtliche Geltung verloren hat?

War interessant das mal alles zu lesen. Es gibt ganze Bücher darüber, aber am Ende merkt man immer wieder worum es geht.
Um Annahmen und Ansichten und Meinungen, wie man Verträge verstehen sollte. Und wenn uns das Leben eines lernt - diese sind verdammt relativ.

Wie auch immer -  es wird auf jeden Fall kein Richter entscheiden, ob Russland laut der UN Charta eine Atombombe auf Berlin schmeissen darf oder nicht.

Kein Richter hat jemals im Vorfeld entschieden, dass die USA einen ihrer vielen Kriege gegen die Menschheit rechtmässig führen durften.


Nein - die machen das einfach, wenn sie und die Medien der Ansicht sind, sie hätten das Recht und die moralische Verpflichtung dazu.

von dersven 11 Mai, 2024
Was treibt Dich an?
von dersven 06 Mai, 2024
Irgendwie tragisch aber auch lustig, dachte ich oft. Dort der politisch völlig teilnahmslose Mainstream-Deutsche, der fröhlich beim Fussball seine Bierchen zischt, auf der Parkbank sein Eis schlabbert, sich im Marathonlauf misst, einfach nur Spaß am Konsumieren hat und nichts von den politischen Verbrechen weiß, die die alternativen Medien Tag für Tag aufdecken. Und dann dort der Minderheiten-Deutsche, der sich selbst als der "Erwachte" begreift...
von dersven 13 Apr., 2024
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von dersven 12 Apr., 2024
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von dersven 24 März, 2024
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Was bleibt zurück, wenn ich auf Facebook, X , YouTube und Telegram die News gesichtet habe? Zwei Dinge. Erstens: Ich wurde darin bestätigt, dass die bösen Jungs und Mädels genau das tun und auch weiter tun, was ich vorher längst wusste, dass sie es tun werden . Zweitens: Ein ungutes Gefühl kommt auf, wie schlecht doch die Welt ist und wie unglaublich dumm die manipulierte Masse vor sich in vegetiert.
von dersven 07 März, 2024
Ob Du es glaubst oder nicht. Jeder von uns, auch die, die glauben, sie seien im Besitz der Wahrheit, sie hätten das Spiel durchschaut und wüssten ganz genau, was abgeht, laufen Gefahr, sich zu sehr abzugrenzen und nur noch ihr eigenes Feld zu beackern. Wo führt das hin?
Hin und Her. Die kritische Seele war noch hungrig und sie musste das, in sich Gefressene, wie immer
von dersven 04 März, 2024
Hin und Her. Die kritische Seele war noch hungrig und sie musste das, in sich Gefressene, wie immer gleich wieder auskotzen. Sie musste den Dreck loswerden, den sie täglich aufnahm. So schlau war sie und das tat sie nun mal am liebsten, in dem sie mich dazu zwang, polemisch und so laut wie möglich in die Tasten zu hauen.
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