Ist das dann Selbstverteidigung, Notwehr oder ist es Mord und Totschlag?

Das frage ich mich ernsthaft angesichts der zunehmenden medialen Gewalt und gesellschaftlichen Sanktionen gegen die angeblich wenigen Menschen, die sich aus gutem Grund, auf Basis gründlicher Information, oder aus tiefer religiöser, ethischer sowie individueller moralischer und gesundheitspolitischer Übererzeugungen nicht impfen lassen wollen.
Denn Impfen kann tödlich enden. Wie wir wissen. Vielleicht aber auch für den, der impft? Aus reiner Notwehr.
Der §32 des Strafgesetzbuches , welcher auch unter dem Namen „Notwehrparagraph“ bekannt ist, besagt Folgendes:
- Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
- Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ich zitiere nicht zum Spass und finde es krass, dass ich es überhaupt tun muss.
In dem Link eines zufällig recherchierten Anwaltes heisst es wie folgt:
Was bedeutet Notwehr?
Die Notwehr ( § 32 StGB ) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Was zunächst geschwollen klingt, bietet große Chancen in einer schwierigen Situation straffrei zu handeln und dabei Leben, Körper und andere Rechtsgüter zu schützen.
Der Notwehrtatbestand schützt den Bürger, der sich in einer N otwehrsituation wehrt. Das Handeln unter diesen Voraussetzungen ist straffrei . Die Folge ist der Freispruch . Oder wie es im „Juristen-Deutsch“ heißt: De lege lata – Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!
Die Notwehrlage – Wann darf gehandelt werden?
Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört eine bestimmte Notwehrlage . Diese ist davon gezeichnet, dass ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu gehören z.B. Leib , Leben , Gesundheit , aber auch Eigentum , Vermögen und Ehre . Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So z.B. bei der Wegnahme eines Gegenstandes oder einem körperlichen Angriff. Wichtig ist nur, dass dieser Angriff gegenwärtig erfolgen und rechtswidrig sein muss.
Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher später Rachefeldzüge. Wurde eine Person verprügelt und trifft sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben. Geht das Opfer dann auf den Schläger zu und schlägt selbst zu, handelt er nicht mehr straffrei. Wenn er jedoch in der ersten Situation, sich wehrt und den Schlag abwehrt und auch gegebenenfalls zurückschlägt, liegt dies unter dem Schutz der Notwehr und wird nicht bestraft.
Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn die Polizei eine Person festnimmt, ist dringend von vermeintlichen Notwehrhandlungen abzusehen. Denn das gesetzmäßig zugelassene und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung.
Die Notwehrhandlung – Wie darf reagiert werden?
Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist jedoch nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr geschützt. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Die Verhältnismäßigkeit ist ein gängiges juristisches Prinzip, anhand der überprüft wird, ob zwei Vorgänge, sich einander entsprechen und ausgewogen sind. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen.
Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Auch hier gilt wieder: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Daher schützen Sie sich selbst! Die Notwehr ist nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigungshandlung ausgeschlossen.
Dürfen Sie eine andere Person über die Notwehr schützen?
Ja, das liegt im Sinne des Gesetzgebers! Der Notwehrtatbestand schützt Sie auch im Rahmen der Nothilfe . Sie ist dann gegeben, wenn Sie einem Dritten helfen, dessen Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung sogar strafbar!
Fazit
Wenn sie sich mit einem Straftatbestand konfrontiert sehen und glauben in Notwehr gehandelt zu haben, suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger auf. Sie können die Verteidigungsstrategie mit Hilfe eines Rechtsanwalts darauf stützen.
Darf ein Arzt mich töten oder verletzen, weil das IfSG ihm das Recht dazu gibt?
Andersherum gesagt - wenn die Notwehr einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt
, der Staat jedoch Recht und Gesetze schafft, so wie einst die Nazis bei der Judenverfolgung, und -Vernichtung, dann handelt ein Arzt oder Polizist, der mein Leben bedroht vollkommen legitim und er handelt selbst bei meinem Tod nach Impfung völlig straffrei, während ich automatisch zum Mörder erklärt werde, sollte ich den Arzt oder Polizist aus reiner Selbstverteidigung töten.
Irgendwie pervers - oder? Werden gerade die neuen Eichmanns in Deutschland und der Welt "geboren"?
Wenn ein Staat die rechtlichen Vorraussetzungen schafft, das mein individuelles Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung einen geringeren Wert hat, als die Pflicht, sich den Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit zu unterwerfen, dann kommen Mediziner, Staatsanwälte, Richter, Polizisten, Soldaten und Journalisten komplett straffrei durch, wenn sie sich am Tod durch Impfung direkt oder indirekt beteiligen.
Hätte ich Eichmann ermordet, es wäre nie Notwehr gewesen.
Sind Millionen von Impfnebenwirkungen kein Grund zur Notwehr?
Jeder kann es sofort recherchieren. Derzeit kann er es zumindest NOCH tun. Es ist vielleicht nur eine Frage der Zeit, bis die Datenbanken nicht mehr zugänglich sind oder sogar gefälscht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir alle jedoch ausreichend schwerwiegende Impfschäden und Impfungen mit Todesfolge per Klick einsehen. Viele anerkannte Wissenschaftler und Mediziner gehen von einer Dunkelziffer aus, die weit die eine Millionen übersteigt. Wer sich diese bis heute dokumentierten Zahlen und Schäden anschaut, der kann eigentlich nur, so wie ich, die Hände über den Kopf schlagen und sich fragen: "Why?"


